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BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt -  Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

§ 1 Geltung der AGB, Vertragsbedingungen 

Zwischen BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt - und dem Besteller unterliegen alle Geschäftsbe-ziehungen ausschließlich den nachfolgenden Bedingungen, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

AGB des Bestellers gelten nicht, auch sofern kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt ist.

 

 

§ 2 Vertragsschluss

Das Angebot des Bestellers ist verbindlich. Die Annahme durch BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt - erfolgt schriftlich durch Auftragsbestätigung; spätestens durch die Lieferung der Ware. Übliche Annahmefristen bestehen nicht; die Annahme kann auch erst zum Orderschluss erfolgen. Angebote von BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt - sind freibleibend. 

Handelsübliche Abweichungen in Verarbeitung, Konstruktion, Form und Farbe bleiben vorbehalten, soweit die Änderung des Kaufgegenstandes hierdurch nicht erheblich ist. Irrtümer und Schreibfehler berechtigen den Besteller nicht zur Erhebung entsprechender Erfüllungsansprüche. Rechenfehler berechtigen BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt - zur Vertragsanpassung.

 

 

§ 3 Schadensersatz bei Kündigung oder Nichtabnahme des Bestellers

Kündigt der Besteller oder nimmt er die Ware nicht ab, hat er pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 30 % der Auftragssumme, zuzüglich jeweils geltender Umsatzsteuer, zu zahlen.

Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt - vorbehalten.

In diesem Fall ist dieser zu erstatten. 

 

 

§ 4 Lieferung

Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

Ein vereinbarter Liefertermin verlängert sich bei unverschuldeter Betriebsstörung um deren Dauer. Verschiebt sich der Liefertermin um mehr als sechs Wochen, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Bei Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages verlängern sich die Fristen entsprechend. 

Mit rechtzeitiger Absendung der Ware tritt Erfüllung ein. Bei Terminüberschreitung und/oder Nichteinhaltung der Lieferfristen kann der Besteller Schadensersatz statt Leistung nur dann verlangen, sofern der Besteller eine Frist von mindestens einem Monat gesetzt hat unter Androhung nach Ablauf der Frist bei weiterer Nichtleistung die Erfüllung abzulehnen.

 

 

§ 5 Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz von BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt -. Bei Versand der Ware geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Besteller über.

Die Versandkosten trägt der Besteller. Diese werden pauschal mit 10 € pro Paket zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Wenn infolge des Verschuldens des Bestellers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Lieferung erfolgt ab Lager. Versicherung der Lieferung erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. 

 

§ 6 Zahlung

Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 

Rechnungen sind zahlbar 

a) innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand mit 2% Skonto;

b) ab 11. bis 30. Tag nach Rechnungsstellung und Warenversand netto.     

Ab dem 31. Tag tritt Verzug gemäß §286 II Nr. 1 BGB ein. Der Verzugszinssatz ab Fälligkeit beträgt 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank jährlich. 

Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen durch den Besteller sind nicht gestattet, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 

Vor Zahlung offener Forderungen besteht kein Anspruch auf weitere Lieferungen, auch wenn andere Verträge geschlossen und Lieferungen vereinbart sind. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers und bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers kann BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt nach Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen für noch nicht erfolgte Lieferungen unter Änderung des Zahlungstermins die vollständige Bezahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen. 

 

 

§ 7 Mängelrüge 

Mängelrügen und Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzumelden, und zwar binnen einer Ausschlussfrist von 14 Werktagen nach Lieferungserhalt, sonst bestehen keine Ansprüche auf Haftung für Mängel. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins dürfen nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass eine mustergetreue Lieferung schriftlich vereinbart ist.

Bei berechtigten Mängelrügen besteht das Recht zur Nachbesserung und/oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der zurückzusendenden mangelbehafteten Ware auf Kosten von BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Besteller das Recht zu, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch des Bestellers ist ausgeschlossen, es sei denn dass der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch eines Erfüllungsgehilfen beruht oder eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt, die mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verbunden ist. 

Versteckte Mängel hat der Besteller unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Der Besteller kann Aufgrund des rechtzeitig gerügten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

 

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt 

Die Lieferung bleibt bis zur Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forderungen Eigentum von BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt und sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern. Der Besteller tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an BLEIBTREU Berlin - Inh. Christiane Witt ab. Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. 

 

 

§ 9 Schlussbestimmungen 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten ist Berlin Gerichtstand.

Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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